Aktuelle Informationen zum Bevölkerungsschutz
Beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sowie bei den Kantonen und Gemeinden gehen im Zusammenhang mit der Militärintervention Russlands in der Ukraine zahlreiche Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern ein. Aktuelle Informationen zum Bevölkerungsschutz finden Sie auf dieser Seite:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-87444.html
Information, Warnung und Alamierung
Bei einer konkreten Gefahr alarmieren die Behörden die Bevölkerung mittels Sirenen und geben die Verhaltensanweisungen über Radio und Alertswiss bekannt. Das BABS empfiehlt die kostenlose Alarmierungs-App Alertswiss auf dem Smartphone zu installieren:
https://www.alert.swiss/de/app.html
Schutzräume
Gesamtschweizerisch sind in rund 365'000 privaten und öffentlichen Schutzräumen rund 9 Mio. Schutzplätze für die Einwohnerinnen und Einwohner vorhanden, was einem Deckungsgrad von über 100% entspricht.
Die Bekanntgabe der Zuweisung der Bevölkerung zu den Schutzräumen erfolgt dann, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert. Die Kantone führen und aktualisieren regelmässig die Zuweisungsplanung.
Die Schutzräume werden im Alltag hauptsächlich für andere Zwecke benutzt, z.B. als Kellerräume, Lager oder Vereinslokale. Bei Bedarf können sie in kurzer Zeit zum Schutz für die Bevölkerung hergerichtet werden. Die Vorbereitung der Schutzräume, d.h. das Ausräumen und Einrichten, erfolgt aber erst auf Anordnung der Behörden. Die Schutzräume sind so ausgelegt, dass sie kürzere oder längere Aufenthalte (wenige Stunden bis mehrere Tagen) ermöglichen.
Notvorrat
Die Bevölkerung sollte in der Lage sein, sich während mehrerer Tage ohne externe Unterstützung verpflegen zu können. Die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) rät deshalb dazu, einen Notvorrat für rund eine Woche zu halten. Zum Notvorrat gehören in erster Linie lagerfähige Lebensmittel und 9 Liter Wasser pro Person sowie die wichtigsten Medikamente. Broschüre Notvorrat:
https://www.bwl.admin.ch/bwl/de/home/themen/notvorrat.html
Jodtabletten
Jodtabletten kommen bei einem schweren Kernkraftwerkunfall zum Einsatz, bei dem radioaktives Jod austritt. Sie verhindern, dass sich in den Schilddrüsen radioaktives Jod anreichert und Schilddrüsenkrebs entsteht. Bei einem Ereignis müssen Jodtabletten rechtzeitig eingenommen werden. In den Gemeinden im Umkreis von 50 km um ein schweizerisches Kernkraftwert werden Jodtabletten vorsorglich an alle Personen verteilt, die sich regelmässig dort aufhalten. In diesen Gemeinden lagern Jodtabletten ebenfalls in Apotheken und Drogerien und könnten dort bei Verlust zum Preis von CHF 5.00 bezogen werden. In den Gebieten ausserhalb von 50 km um ein schweizerisches Kernkraftwerk lagern die Kantone Jodtabletten, um im Ereignisfall die gesamte Bevölkerung damit zu versorgen. Derzeit müssen Privatpersonen ausserhalb dieser Zone keine Jodtabletten lagern.
Es gibt in Bezug auf die aktuelle Situation kein Szenario, bei dem die Verteilung bzw. die Einnahme von Jodtabletten erforderlich ist. Der Bund verzichtet derzeit auf die Anordnung allfälliger Schutzmassnahmen für einen nuklearen Konflikt.
https://www.babs.admin.ch/de/publikservice/information/ukraine.html